Hausbesuche

Wir machen im Rahmen der Vorgaben aus dem Gesamtvertrag zwischen der Ärztekammer und der Österreichischen Gesundheitskasse sehr gerne Hausbesuche.

In den Fällen bei denen eine Erstattung durch die ÖGK nicht gegeben ist, können Hausbesuche ausserhalb der Ordinationsöffnungszeiten auf der Basis eines Privathonorars vereinbart werden.

In beiden Fällen, mit oder ohne Refundierung durch die ÖGK, bitten wir Sie höflich Anfragen für Hausbesuche auf die Fälle zu beschränken wo es keine sinnvolle Alternative dafür gibt. Denn Hausbesuche sind durch die langen Reisezeiten sehr zeitaufwendig.